
Wohngebäudeversicherung /Hausratversicherung: Wasserschaden und Brandschaden vollständig regulieren
Das schöne Eigenheim wird unbewohnbar, wenn nicht der gravierende Wasserschaden schnellstmöglich behoben wird. Welche Versicherung ist überhaupt zuständig? die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung?
Antwort: Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichem Mobiliar, die Wohngebäudeversicherung ist für die Wiederherstellung von Wohnraumschäden (z.B. Putz) zuständig.
Typischer Fall: Die hohen Kosten durch den Rohrbruch sollte die Gebäudeversicherung übernehmen. Diese weigert sich nun aber, zu zahlen. Vielfache Argumentation: Die Versicherungssumme war nicht ausreichend. Es lag eine Unterversicherung vor. Streitig ist oftmals gerade im Winter der Grund für einen Bruchschaden an den zum Gebäude gehörenden Rohren. Eine Leckage-Ortung ist hier unerlässlich. Vielfach sind die Geschädigten mit der Einschätzung des Versicherungsgutachters nicht einverstanden. In Streitfällen ziehen wir für unsere Mandanten eigene Gutachter heran, welche die Entscheidung des Versicherungsgutachters überprüfen.
In rechtlicher Hinsicht ist entscheidend, was im Versicherungsschein aufgenommen ist. Wir prüfen auch die Versicherungsunterlagen, wenn Sie Zweifel an der Ablehnung der Versicherung haben. Zunächst bieten wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung ein Orientierungstelefonat von ca. 10 Minuten an. Bitte rufen Sie einfach an. Lesen Sie hier über einige unserer Erfolge im Bereich Wohngebäude-/ Hausratversicherung.