
Verkehrsunfall mit Todesfolge
Sie oder ein Familienangehöriger sind in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt? Hier ist sowohl eine zivilrechtliche wie auch eine strafrechtliche Begleitung absolut notwendig. Die Ansprüche, die den Angehörigen des Verstorbenen zustehen, sind für einen juristischen Laien unmöglich eigenständig geltend zu machen. Ist man als Beschuldigter in einen Verkehrsunfall mit einem Schwerverletzten oder sogar Verstorbenen verwickelt, sieht man sich staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt, denen man sich in keinem Fall ohne juristische Unterstützung aussetzen sollte.
Die Ansprüche in Verkehrsunfällen mit Schwerstverletzten sind so vielfältig, dass Betroffene sich in jedem Fall juristische Unterstützung suchen sollten. Wir helfen Ihnen gerne alle Ihnen zustehenden Ansprüche gegen den Unfallgegner durchzusetzen. Hierzu zählen neben Schmerzensgeld, insbesondere auch Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden und ein Unterhaltsschaden der Angehörigen eines verstorbenen Unfallopfers. Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen helfen wir Ihnen ebenfalls gerne. Rufen Sie uns zunächst einmal an und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, wie Sie am besten vorgehen sollten und welche Möglichkeiten Sie haben.