
Krankenversicherung: z.B. Krankentragegeld oder Rehamaßnahme durchsetzen
Sie haben bei der Krankenkasse z.B. Krankentagegeld, eine Rehamaßnahme, die Gewährung eines Hilfsmittels oder die Kostenübernahme für eine erforderliche ärztliche Behandlung beantragt und dieser Antrag wurde abgelehnt? Der Umgang mit Krankenkassen ist eine Spezialität unseres Teams. Wir können hier beachtliche Erfolge nachweisen. Einige wichtige Dinge müssen Sie unbedingt im Umgang mit der Krankenkasse beachten.
Eispruchsfrist wahren
Wenn Sie einen Bescheid der Krankenkasse erhalten haben, mit dem ein von Ihnen gestellter Antrag abgelehnt wird, ist dieser Bescheid in der Regel mit einer so genannten Rechtsmittelfrist verbunden. Diese Frist berechnet sich vom Tag des Zugangs des Bescheides bei Ihnen und ist regelmäßig mit "einem Monat" bestimmt. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie z.B. den Bescheid am 03.05. erhalten haben, bis spätestens zum 03.06. einen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben müssen.
Warum sollte ich einen Einspruch einlegen?
Bei den Krankenkassen herrscht unser Ansicht nach eine Kultur der "Absage". Die medizinischen Dienste der Krankenkasse und deren Ärzte haben unser Ansicht nach ebenso eine grundlegend ablehnende Haltung und versuchen zunächst einmal alle Ansprüche der Versicherten abzulehnen. Wir sind der Ansicht, dass es sich um ein Politikum handelt. Es gibt klare Vorgaben, Ansprüchsbegehren der Krankenversicherten zunächst einmal abzulehnen. Möglicherweise wird hier auch darauf spekuliert, dass eine Menge Krankenversicherter bereits nach einem ablehndenen Bescheid aufgeben und ihre Rechte nicht weiter verfolgen.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Dies machen wir bundesweit seit vielen Jahren. Sprechen Sie uns einfach an.