
Erwerbsminderungsrente: Gutachten der Rentenversicherung überprüfen lassen
Die Erwerbsminderungsrente gibt es seit 2001 mit der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung. Die teilweise Erwerbsminderung greift bei einer Behinderung oder Krankheit bei einer maximalen Erwerbsfähigkeit von unter 6 Stunden täglich bis zu 3 Stunden täglich.
Wichtig: Dies gilt unter Berücksichtigung aller Tätigkeiten; nicht nur im erlernten Beruf. Die volle Erwerbsminderung liegt demnach bei einer Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden / Tag vor.
Basis der Entscheidung ist immer ein Gutachten des Rentenversicherungsträgers. Es handelt sich damit um ein Parteigutachten, d.h. ein Gutachten, das im Auftrag einer Partei durchgeführt (und bezahlt) wurde. In der Praxis stellt sich dann vielfach die Frage, ob dieses Gutachten im konkreten Fall auch zu einer nachvollziehbaren Entscheidung kommt. Schließlich geht es um die eigene Zukunft. Für die medizinische Einschätzung haben wir in unserem Hause Herrn Prof. Dr. med. Kaatsch als Gutachter. Sofern dieser zu dem Ergebnis kommt, dass ein fehlerhaftes Gutachten vorliegt, wird der Anspruch durch unsere Rechtsanwälte mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt und durchgesetzt.
Wenden Sie sich gerne zunächst im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung an uns, um sich hinsichtlich der Erfolgschancen und Kosten beraten zu lassen. Lesen Sie hier über einige unserer Erfolge im Bereich Erwerbsminderungsrente.