
500,00 €: Schock nach Verkehrsunfall
Der Fall
Unser Mandant stand nach einem von ihm nicht verursachten Verkehrsunfall unter Schock. Der Schock überschritt eine Grenze, die als nicht mehr unerheblich angesehen werden konnte, denn er musste sich zur Überwindung des Unfallschocks in therapeutische Behandlung geben. Der Mandant zeigte seinen Schockschaden neben seinem Fahrzeugschaden bei der gegnerischen Versicheurng an. Diese lehnte ein Schmerzensgeld jedoch ab, auch nachdem unser Mandant noch zweimal geschrieben hatte. Unser Mandant bat uns um eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Wir konnten diese grundsätzlich bejahen, erklärten ihm aber auch, dass wir keine 100%ige Erfolgsaussichten garantieren könnten, da die Regulierung von Schockschäden im Einzelfall problematisch sein kann. Der Mandant beauftragte uns trotzdem, da er uns auch die Regulierung des Fahrzeugschadens übertrug und die gegnerische Versicherung für diese Regulierung auch die Kosten übernehmen musste. Die Geltendmachung von Schmerzensgeld führte insoweit zu keinen höheren Kosten bei uns, so dass der Mandant kein Kostenrisiko hatte.
Unsere Regulierung
Zunächst konnten wir den Fahrzeugschaden unproblematisch vollständig regulieren. Darüber hinaus war die Versicherung nach unserer Schilderung des Unfallschocks bei unserem Mandanten zur Zahlung von 500,00 EUR bereit. Dieses Angebot nahm unser Mandant gerne an.
Das schrieb uns unsere Mandant:
"Hallo Herr Hahn, [...] mit der Regulierung der 500€ Schmerzensgeld bin ich einverstanden. Hier meine Kontodaten [...] Wirklich hervorragende Arbeit von Ihnen, ich werde Sie gerne weiterempfehlen!!! Beste Grüße, Georg J. aus Krefeld
Rechtsanwalt Hahn, Personen- und Sachschäden, Fachanwalt für VerkehrsrechtKommentar Rechtsanwalt Hahn:
Für einen Schockschaden ein Schmerzensgeld zu erhalten ist keinesfalls selbstverständlich. Wenn aber sogar eine therapeutische Behandlung zur Überwindung eines Unfallschocks notwendig ist, so stehen die Chancen gut, dass man von der Versicherung ein Schmerzensgeld erhält. Wenn wir die Möglichkeit haben, den Fahrzeugschaden gegenüber der Versicherung mitzuregulieren, so entstehen keine weiteren Kosten, wenn wir auch Schmerzensgeld mit geltend machen. Die vollständige Unfallregulierung mit Schmerzensgeld und sämtlichen Schadensersatzansprüchen von Fahrzeugschaden, Haushaltsführungsschaden, Verdienstschaden und sonstigen Schäden ist daher immer sinnvoll.