Die Berufsunfähigkeitsversicherung unserer Mandaint verweigerte die Auszahlung, weil unsere Mandantin kein Burn-Out-Syndrom nachweisen könne. Der von der Versicherung eingeschaltete Gutachter habe keine über 50% Berufsunfähigkeit erkennen können. Vielmehr leide unsere Mandantin an einer somatoformen Störung, ihre Erkrankung sei also psychischer Natur und letztlich nur eingebildet. Nach unserer Einschaltung und ausführlicher außergerichtlicher Korrespondenz zahlte die Versicherung eine einmalige Abfindungssumme von 35.000,00 €. Dies entsprach letztlich nur 2 Jahresgehältern, allerdings wollte unsere Mandantin lieber eine Abfindung und sich auf ihr neues Leben und ihre Gesundung konzentrieren. Unsere Mandantin hatte ihren Job inzwischen verloren. Sie konnte sich aber nach einer intensiven therapeutischen Behandlung wieder ihrem neuen Leben widmen und kann inzwischen auch wieder vollschichtig arbeiten, obwohl dies zunächst überhaupt nicht zu aussah.
Unsere Mandantin war durch jahrelanges Mobbing am Arbeitsplatz in eine tiefe Depression verfallen. Diese Depression äußerte sich anfangs nur in einem allgemeinen Unwohlsein, in morgendlichen Bauchschmerzen, in immer häufigeren Kopfschmerzen, einer zunehmenden Niedergeschlagenheit und mit fortschreitender Zeit auch in körperlich nachweisbaren Veränderungen, wie etwa einer deutlichen Gewichtsabnahme. Zunächst begab sich unsere Mandantin in hausärztliche Untersuchung. Hier wurden bereits die gesundheitlichen Beschwerden infolge des anhaltenden Mobbings am Arbeitsplatz in der Krankenakte notiert. Anfangs wurde unsere Mandantin krankgeschrieben, ihr wurde eine Kur verschrieben und sie erhielt verschiedene Medikamente. Da letztlich aber keine dieser Maßnahmen zu einer Verbesserung führte, überwies der Hausarzt sie letztendlich an eine psychologische Praxis. Dort wurde eine schwere Depression aufgrund mobbings festgestellt. In dieser Zeit wurde unsere Mandantin gekündigt. Die Kündigung selbst wollte sie nicht anfechten. Sie beantragte aberbei ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente. Die Versicherungen verweigerte vor unsere Einschaltung jedoch trotzdem die Regulierung. Die Mandantin war ihrer Darlegungs- und Beweislast bezüglich ihrer Erkrankung nicht ausreichend nachgekommen. Unsere Mandantin hatte nämlich ihr Berufsbild nicht ausführlich genug beschrieben und auch nicht erklärt, wie und in welchem Umfang sich die schwere Depression bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auswirkte. Auch hatte sie nicht beschrieben, dass diese Auswirkungen auch in einem vergleichbaren Beruf gegeben wären.
Nach einem ausführlichen Schriftwechsel mit der Versicherung, bot diese eine monatliche Rentenzahlung an, wobei die Versicherung dann das Recht gehabt hätte, dass Vorliegen der Depressionen in Zukunft regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls die Rentenzahlung einzustellen. Alternativ bot die Versicherung eine einmalige Abfindungszahlung von 18.000 EUR an. Wir konnten diesen Betrag auf, 25.000 EUR erhöhen. Unsere Mandantin entschied sich für diesen einmaligen Abfindungsbetrag. Zwei Jahre nach Beendigung ihres Jobs, ist sie nun in einer berufsbildenden Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Ihre Depressionen als Folge des Mobbings am Arbeitsplatz hat sie so weit überwinden können, dass eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich erscheint.
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Wir empfehlen Ihnen zunächst: Keine unüberlegten Schritte! Nicht selten werden unsere Anwälte beauftragt, nachdem die Versicherten schon ausführliche eigene Erklärungen gegenüber der Versicherung abgegeben haben, die leider auch häufig Erklärungen enthalten, die man aus taktischer Sicht besser nicht abgegeben hätte oder die mißverständlich sind und die nun gegenüber der Versicherung wieder richtig zu stellen sind. Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, bedeutet in der Regel, dass gewichtige Argumente auf der Seite der Versicherung bestehen. Regelmäßig geht es um sehr viel Geld und der Kunde der Versicherung, der nun eine Rente beansprucht und dazu einen entsprechenden Antrag bei seiner Versicherung stellt, muss sich bewusst sein, dass die Versicherung nun beginnt, alle Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rente ausführlich zu prüfen. Da Versicherungsunternehmen gewinnorientiert arbeiten, ist leider häufig die Maxime der Berufsunfähigkeitsversicherungen auch, möglichst nicht zahlen zu müssen. Es werden also nicht selten speziell Gründe gesucht, um nicht zahlen zu müssen. Ein erster Schritt sollte eine Beratung zu den eigenen Möglichkeiten und Erfolgschancen sein. Nutzen Sie am besten unsere kostenlose Ersteinschätzung. Unsere spezialisierten Anwälte geben Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung, mit der Sie viel besser entscheiden können, wie Sie am besten weiter vorgehen. Dazu gehört auch, dass unsere Anwälte Ihnen erklären, ob und welche Kosten entstehen würden, wenn wir eingeschaltet werden oder ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Wir bieten zudem eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an. In der Regel ist in einer normalen Rechtsschutzversicherung die Geltendmachung der eigenen Ansprüche gegen die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Nichts anderes gilt übrigens, wenn die beide Versicherung bei demselben Versicherungsunternehmen bestehen, was nicht selten vorkommt.
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